Die Leitung eines Kirchenkreises ist nach evangelischem Verständnis immer Leitung durch gewählte Gremien sowie Amtsträgerinnen und Amtsträger.
Die Leitung des Kirchenkreises liegt beim Kirchenkreistag.
- Superintendentinnen und Superintendenten leiten die Kirchenkreise in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kirchenkreisvorstandes.
- Der Kirchenkreistag bildet für besondere Arbeitsbereiche Ausschüsse und überträgt ihnen bestimmte Aufgaben.
- Der Kirchenkreistag legt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben durch eine zentrale Verwaltungsstelle (Kirchenkreisamt) fest. In den Kirchenkreisen Osnabrück und Georgsmarienhütte haben beide Kirchenkreistage durch Vereinbarung festgelegt, die Verwaltung von einem gemeinsamen Kirchenkreisamt wahrnehmen zu lassen.