Der Kirchenkreistag

Die Mitglieder bei der Abstimmung
Die Mitglieder bei der Abstimmung

Außer der Samtgemeinde Wallenhorst, die dem Kirchenkreis Osnabrück zugeordnet ist, bildet der ehemalige Altkreis Osnabrück den Kirchenkreis Georgsmarienhütte. Im Norden durch das Wiehengebirge und im Süden vom Teutoburger Wald begrenzt, gehören insbesondere die Kurorte und Luftkurorte zum Markenzeichen unseres Kirchenkreises.

In 18 Kirchengemeinden leben ca. 50.000 ev.- luth. Christinnen und Christen. Aus ihrer Mitte wurden in den jetzigen Kirchenkreistag 70 Mitglieder entsandt oder berufen. Sie entscheiden im Kirchenkreistag als dem Parlament des Kirchenkreises über seine grundsätzlichen Belange.

Der Kirchenkreistag Georgsmarienhütte hofft, religions- und gesellschaftspolitisch die richtigen Fragen zu behandeln und so das Profil des Kirchenkreises zu stärken. In demokratischen Prozessen berät er seine Aufgaben gemäß § 23 der Kirchenkreisordnung (KKO). Die Vorlagen dafür werden in folgenden Ausschüssen und Gremien vorbereitet:

  • Kirchenkreistagsvorstand
  • Kirchenkreisvorstand
  • Ausschuss für Kirchenmusik, Kunst und Kultur
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Bildungs- und Schulausschuss
  • Diakonieausschuss
  • Finanzausschuss
  • Jugendausschuss
  • Kindertagesstättenausschuss
  • Öffentlichkeitsausschuss
  • Partnerschaftsausschuss Südafrika
  • Stellen- und Strukturplanungsausschuss